Parteipolitik hat im Verfassungsgericht nichts zu suchen
In der Westpol-Sendung des WDR vom 5. April 2009 (19:30 Uhr) wurde behauptet, der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen habe seine Entscheidung vom 18. Februar 2009 über die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl (VerfGH 24/08) entlang einer parteipolitischen Ausrichtung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zugunsten der Antragsteller getroffen. Diese aus der Luft gegriffene unzutreffende Darstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück. Parteipolitische Aspekte haben im Verfassungsgerichtshof nichts zu suchen; solche Aspekte haben weder im genannten Verfahren noch bei früheren Entscheidungen – darunter zahlreiche zu Lasten der am 18. Februar 2009 erfolgreichen Antragsteller – eine Rolle gespielt. Die in der Westpol-Sendung ferner aufgestellte Behauptung, der Verfassungsgerichtshof habe mit einem Stimmenverhältnis von 4:3 entschieden, ist ebenfalls eine bloße – unverantwortliche – Spekulation. Das Abstimmungsergebnis unterliegt – auch nach Urteilsverkündung – kraft Gesetzes strikter Geheimhaltung.
Versuche einer (partei-) politischen Vereinnahmung des Verfassungsgerichtshofs – von welcher Seite auch immer – waren und sind zum Scheitern verurteilt. Dies sollte auch mit Blick auf die in der Westpol-Sendung angesprochene Nachwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs nicht in Vergessenheit geraten.
Dr. Michael Bertrams